Transparenzbeitrag: Spendenübersicht

In welcher Höhe erhielten wir Spenden von natürlichen Personen?

Jahr Summe/EUR Anzahl Spen­der Anzahl Spen­den ab 1000 Euro
2011 250,00 2 0
2012 400,00 2 0
2013 4895,50 11 3*
2014 965,00 6 0
2015 1310,01 7 0
Sum­me über fünf Jahre 7820,51 28 3

*bei den drei „grö­ße­ren“ Spen­den han­del­te es sich um

  • eine Spen­de über 2000 Euro eines Mit­glieds unse­res Kreisverbands,
  • eine Spen­de über 1000 Euro eines ande­ren Mit­glieds des Kreis­ver­bands und um
  • eine Spen­de über 1000 Euro einer Per­son, die nicht Mit­glied ist.

In welcher Höhe erhielten wir weitere Spenden von juristischen Personen (Unternehmen) und anonyme Spenden (z. B. „Spendendose“ oder „Spendenhut“?

Jahr

Sum­me Spen­den juris­ti­scher Personen/EUR

Sum­me anony­mer Spenden/EUR
2011 0,00 193,79
2012 0,00 25,00
2013 2000,00* 25,00
2014 0,00 0,00
2015 0,00 0,00
Sum­me über fünf Jahre 2000,00 243,79

*bei den bei­den Unter­neh­mens­spen­den han­del­te es sich um

  • eine Spen­de über 1500 Euro und
  • eine Spen­de über 500 Euro.

Bei­de Unter­neh­men sind in Regens­burg ansäs­sig. Die bei­den Spen­den wur­den im Rah­men des Kom­mu­nal­wahl­kamp­fes eingeworben.

In welcher Höhe erhielten wir Mitgliedsbeiträge?

Unse­re Ein­nah­men aus Mit­glieds­bei­trä­gen lagen in den ver­gan­ge­nen fünf Jah­ren jeweils zwi­schen 20.000 und 27.000 Euro. Fer­ner ver­zich­te­ten ehren­amt­li­che Funk­tio­nä­re oder Beauf­trag­te auf die Erstat­tung von ihnen ent­stan­de­nen Kos­ten, z. B. für Tele­fon, Büro­aus­stat­tung oder Fahrt­kos­ten. Die­se soge­nann­ten Ver­zicht­spen­den lagen zusam­men­ge­nom­men jähr­lich unter 2000 Euro für alle Funktionäre.

In welcher Höhe erhielten wir Mandatsbeiträge von unseren StadträtInnen?

Unse­re aktu­ell fünf Stadt­rä­te füh­ren einen Teil ihrer Auf­wen­dungs­pau­scha­le an den Kreis­ver­band ab. Dadurch haben wir jähr­li­che Ein­nah­men zwi­schen 7100 Euro und 8600 Euro erzielt.

Wie stehen Bündnis 90/ Die GRÜNEN Regensburg grundsätzlich zu Spenden?

Als Par­tei erfül­len wir gemäß Grund­ge­setz den Auf­trag, an der poli­ti­schen Wil­lens­bil­dung des Vol­kes mit­zu­wir­ken. Spen­den unter­stüt­zen unse­re poli­ti­sche Arbeit. Neben dem Par­tei­en­gesetz wen­den wir den Spen­den­ko­dex der Bun­des­par­tei Bünd­nis 90/ Die Grü­nen an, den Sie unter www​.grue​ne​.de/​s​e​r​v​i​c​e​/​g​r​u​e​n​e​r​-​s​p​e​n​d​e​n​-​k​o​d​e​x​.​h​tml im Detail nach­le­sen kön­nen. Dar­in beken­nen wir uns zur Spen­den­wer­bung, wobei wir Zah­lun­gen aus­schlie­ßen, die erkenn­bar in Erwar­tung oder als Gegen­leis­tung eines bestimm­ten wirt­schaft­li­chen oder poli­ti­schen Vor­teils gewährt wer­den. Wir set­zen uns für die Trans­pa­renz der Par­tei­fi­nan­zen und die Ver­bes­se­rung des Par­tei­en­geset­zes ein, zum Bei­spiel durch Absen­kung der Ver­öf­fent­li­chungs­gren­zen oder eine Ver­öf­fent­li­chungs­pflicht auch für das Parteiensponsoring.

Bei Ein­zel­spen­den an den Kreis­ver­band ab 1.000 € infor­mie­ren wir den Lan­des­schatz­meis­ter zur zusätz­li­chen Kon­trol­le. Spen­den neh­men wir nur direkt von den Spender*innen an. Alle Spen­de­rin­nen und Spen­der erhal­ten am Anfang des Fol­ge­jah­res eine Spen­den­be­schei­ni­gung, auf Wunsch auch vorher.

Für wei­ter­ge­hen­de Fra­gen errei­chen Sie unse­ren Schatz­meis­ter Ste­fan Schmidt unter (0157) 316 310 40.

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